Welche Nutzungsrechte erhalte ich an den Bildern?

Sie erhalten von mir grundsätzlich die einfachen Nutzungsrechte an den entstandenen Bildern – ohne zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkungen.
Das bedeutet: Sie können die Fotos dauerhaft und flexibel für Ihre Unternehmenskommunikation einsetzen, ohne sich Gedanken über Laufzeiten oder zusätzliche Lizenzgebühren machen zu müssen.

Die Bilder können beispielsweise verwendet werden für:

  • Unternehmenswebseiten
  • Social Media
  • Broschüren und Kataloge
  • Anzeigen und Werbekampagnen
  • Messeauftritte
  • Recruiting und Employer Branding
  • Pressearbeit
  • Präsentationen
  • Geschäftsausstattung

Gerade für Unternehmen ist diese unkomplizierte Regelung ein großer Vorteil, da die Bilder langfristig und medienübergreifend genutzt werden können.

Mehr dazu erfahren Sie auch in den FAQs:


Was bedeutet „einfaches Nutzungsrecht“?

Das einfache Nutzungsrecht erlaubt Ihnen, die Bilder im Rahmen Ihrer Unternehmenskommunikation umfassend zu verwenden.
Das Urheberrecht verbleibt dabei – wie gesetzlich vorgesehen – beim Fotografen. Das hat für Sie im Alltag jedoch keine Nachteile, denn Sie können die Bilder dauerhaft für Ihre eigenen Zwecke einsetzen.
Sollten in Ausnahmefällen einmal ausschließliche Nutzungsrechte oder besondere Lizenzmodelle erforderlich sein, beispielsweise für sehr spezielle Werbekampagnen oder internationale Markenprojekte, kann dies selbstverständlich individuell vereinbart werden

Mir ist wichtig, dass Sie die entstandenen Bilder unkompliziert und langfristig nutzen können.
Deshalb verzichte ich bewusst auf zeitliche Begrenzungen oder komplizierte Lizenzmodelle. Ich möchte, dass Sie sich auf Ihre Kommunikation konzentrieren können – und nicht auf Vertragslaufzeiten.
So schaffen wir gemeinsam Bildwelten, die Ihr Unternehmen viele Jahre begleiten können.

Aussagekräftige Referenzen: Fotograf Nürnberg